Fremdfährte

  • Fährtenlänge: Mind. 1.200 Schritt
  • Liegedauer: Mind. 3 Stunden
  • 6 Winkel
  • Mind. 2 Verleiterfährten

Gegenstände

  • 4 Gegenstände
  • mind. 30 min alt
  • es müssen unterschiedliche Materialien sein (Leder, Textil, Holz)
  • max. Länge der Gegenstände: 10 cm,
    Breite 2 – 3 cm, Dicke 0,5 – 1 cm
  • unauffällige Farbe der Gegenstände

Der Hund kann die Gegenstände aufnehmen oder verweisen – beides zusammen, ist ein Fehler.
Der Hund kann frei oder an der Fährtenleine (10 m lang) suchen.

Das Legen der Fährte

Ein dem Hund unbekannter Fährtenleger legt die Fährte anhand einer vom Leistungsrichter angefertigten Skizze.

Er muss die Gegenstände in unregelmäßigen Abständen auf der Fährte platzieren. Der darf erst nach 250 Schritt vom Anfangspunkt der Fährte gelegt werden. Der letzte Gegenstand liegt am Ende der Fährte. Die Gegenstände dürfen sich nicht auf oder in der Nähe von Winkeln befinden.

Die Fährte muss über wechselnde Böden und über eine Strasse oder einen Feldweg hinweg verlaufen. Sie soll einer natürlichen Fährte möglichst ähnlich sein.

Nach Ablauf von 30 min muss eine weitere dem Hund unbekannte Person die Fährte zwei mal kreuzen (Verleiterfährte). Die Verleiterfährten dürfen jedoch nicht auf dem ersten oder letzten Schenkel sein.

Das Ausarbeiten der Fährte

Auf Hörzeichen „Such“ nimmt der Hund an der Abgangsstelle die Witterung auf. Er soll möglichst ruhig und ohne Hilfe des Hundeführers suchen. Es gibt innerhalb der ersten 15 Schritt die Möglichkeit den Hund noch einmal erneut anzusetzen, falls er die Witterung nicht richtig aufgenommen hat. Das kostet jedoch 4 Punkte Abzug.

Der Hundeführer folgt im Schritt seinem ruhig suchenden Hund. Findet der Hund einen Gegenstand, so muss er diesen verweisen (Sitz, Platz oder Steh). Der Hundeführer geht zu seinem Hund und nimmt den Gegenstand. Hier darf gelobt werden. Danach setzt er den Suchvorgang fort. Falls der Hund einen Gegenstand findet, der nicht vom Fährtenleger stammt, so muss er ihn ignorieren.

Die Prüfung wird abgebrochen, wenn sich der Hund von den Verleiterfährten verleiten lässt, indem er dieser Fährte mehr als 25 Schritt weit folgt.